Ergänzend oder alternativ zur Vorsorgevollmacht können Sie auch eine Betreuungsverfügung erstellen (siehe Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz). Darin können Sie dem Vormundschaftsgericht mitteilen, wen Sie als rechtlichen Betreuer wünschen und/oder wen Sie auf gar keinen Fall als Ihren rechtlichen Betreuer haben möchten.
Wenn Sie für einen bestimmten Bereich (z. B. Gesundheitsangelegenheiten) eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, so muss für diesen Bereich nicht zusätzlich ein Betreuer bestellt werden. Die Vorsorgevollmacht ist gegenüber der Betreuerbestellung (durch das Vormundschaftsgericht) vorrangig.
Weitergehende Auskünfte erteilen z.B. die Betreuungsstellen der Stadt Braunschweig bzw. Ihres Landkreises.