<spt name=sp_Headline type=text io=out>
logo logo
 Home  Für Patienten  Patientenverfügung  Vorsorgevollmacht  





Vorsorgevollmacht

 

 

Eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht. Mit ihr ermächtigen Sie eine Vertrauensperson, Entscheidungen über ärztliche Behandlungsmaßnahmen (oder andere persönliche Angelegenheiten) für Sie zu treffen.

 

Selbst nahe Angehörige (z. B. Ehepartner oder volljährige Kinder) benötigen eine solche Vollmacht, um für Sie im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit gemäß Ihrem Wunsch und Willen handeln zu können.