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Klinisches Ethikkomitee (KEK) am Klinikum Braunschweig

Die Möglichkeiten der modernen Medizin werfen für alle an Behandlung und Pflege Beteiligten zunehmend ethische Fragen auf. Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, dass nicht immer alles, was die Medizin kann, auch tatsächlich durchgeführt werden soll: Das ethisch Richtige ergibt sich nicht ausschließlich aus dem technisch Möglichen. Im Vordergrund steht die Frage, welche Maßnahmen für die betroffenen Patientinnen und Patienten am besten sind.
Häufige Beispiele sind Therapiebegrenzung am Lebensende, Probleme bei Aufklärung und Einwilligung, begrenzte Ressourcen etc. Zudem können unterschiedliche Werthaltungen von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Pflegenden und Angehörigen die Entscheidungsfindung am Krankenbett erschweren.

Für diese schwierigen Situationen im klinischen Alltag stellt die Arbeit des Klinischen Ethik-Komitees (KEK) ein Angebot an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an Patientinnen und Patienten und Angehörige dar. Das KEK moderiert eine Fallbesprechung vor Ort und hilft bei der Suche nach einer ethisch begründeten, für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung. Die endgültige Entscheidung und die damit verbundene Verantwortung verbleibt bei der behandelnden Ärztin/ dem behandelnden Arzt bzw. der Pflegekraft. Alle an der Ethikberatung Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.

Sie können das Klinische Ethik-Komitee (KEK) unter der E-Mail-Adresse:  KEK@klinikum-braunschweig.de erreichen.

Viele Patienten und Patientinnen haben Fragen zu Patientenverfügungen: 
Wenn andere für Sie entscheiden müssen...

Jeder von uns kann durch Krankheit, Unfall oder im Alter in die Lage kommen, selbst keine Entscheidungen mehr treffen zu können. Eine Patientenverfügung kann in dieser Situation eine wichtige Hilfe für den Arzt sein, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln und entsprechend diesem Willen zu handeln.

Eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht.

Ergänzend oder alternativ zur Vorsorgevollmacht können Sie auch eine Betreuungsverfügung erstellen.