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| Institut für Röntgendiagnostik und NuklearmedizinPET-CT
Seit Sommer 2007 erfolgt die PET-CT-Diagnostik im Klinikum Braunschweig im Routinebetrieb.Bisher wurden mehr als 1000 PET-CT-Studien durchgeführt (Stand Sommer 2009).
Bei der Demenzabklärung (Frühdiagnostik des M. Alzheimer), prächirurgischer Epilepsie-Diagnostik und Vitalitätsdiagnostik des Myokards sowie bei diversen oben nicht aufgeführten Tumoren bestehen weitere Indikationen.
Qualitätssicherung
Durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA-Beschluss vom 15.03.2007) sind Qualitätsrichtlinien für die Durchführung von PET-Untersuchungen (bei Patienten mit Lungenkarzinom; derzeit alleinige PET-CT-Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, siehe unten Kostenerstattung) verbindlich definiert worden. Diese Richtlinien umfassen gerätetechnische, strukturelle und persönliche Qualitätsnachweise; als wesentliche Aspekte sind zu nennenZusammenwirken mehrerer Krankenhausabteilungen (Röntgendiagnostik oder Nuklearmedizin, Thoraxchirurgie, Onkologie, Strahlentherapie) Regelmäßige interdisziplinäre Konferenzen Verantwortlicher Arzt für PET-Diagnostik mit Nachweis von mindestens 1.000 PET-Untersuchungen bei Patienten mit onkologischer Erkrankung Die Qualitätsrichtlinien wurden vom Klinikum Braunschweig termingerecht zum 30.06.2008 erfüllt.
Kostenerstattung
1. Bei Patienten mit privat-ärztlicher Krankenversicherung werden Kosten für die PET-CT durch die Krankenversicherung übernommen (Regelfall). 2. Bei Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung werden die Kosten für eine PET-CT-Untersuchung bei folgenden Indikationen übernommen: a) Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom: Bestimmung des Tumorstadiums einschließlich der Detektion von Fernmetastasen. b) Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom: Nachweis von Rezidiven bei begründetem Rezidivverdacht.c) Lungenrundherde: Charakterisierung von Rundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist. Die oben genannten Indikationen gehören zu dem regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Es ist jedoch eine Einzelanfrage bei der jeweiligen Krankenkasse vor Durchführung der Untersuchung notwendig. – Die Anfrage der Kostenübernahme bei der Krankenkasse kann über das Institutsekretariat vorgenommen werden (siehe unten, Ansprechpartner/Anmeldung). 3. Für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung, die an anderen Erkrankungen als den unter Punkt 3 angegebenen Lungenprozessen leiden, besteht keine gesetzliche Leistungspflicht. In Einzelfällen wird jedoch bei entsprechender Anfrage an die Krankenkasse eine Kostenerstattung gewährt. 4. Stationäre Patienten des Klinikums Braunschweig werden bei entsprechender Indikationslage im Rahmen der allgemeinen Krankenhausbehandlung mittels PET-CT untersucht.Ansprechpartner/AnmeldungBei Rückfragen bezüglich der PET-CT-Durchführung und der Erstattungssituation stehen die Mitarbeiterinnen der Anmeldung bzw. des Sekretariats zur Verfügung. Den Patientenaufklärungsbogen können Sie hier ausdrucken oder per Fax bestellen (Faxnummer siehe unten). Im Aufklärungsbogen wird die Untersuchung für den Patienten gut verständlich beschrieben und notwendige Fragen im Vorfeld der Untersuchung werden beantwortet.
Dr. Christopher Wigmann
Dr. Stefan Meins
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