Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes haben zur Folge, dass Bereitschaftsdienstzeiten zur Arbeitszeit zählen. Dies hat vielfältige Auswirkungen.
Die Neuorganisation bisheriger Arbeitsabläufe heißt:
- Wahrung der Kontinuität in der Patientenversorgung
- Sicherstellen reibungsloser Informationsweitergaben bei häufigerem Personalwechsel
- Sicherstellen der Arzt-/Patientenbindung bei häufigerem Personalwechsel
- Sicherstellen einer unverändert guten Bettenauslastung
Die Einbindung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet:
- Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Integration von Teilzeitbeschäftigten in Schichtarbeitszeitsysteme
- Akzeptanz der Veränderungen beim medizinischen Personal
- Sicherstellen der Weiterbildung für Assistenzärzte.
Zur Finanzierbarkeit:
- Kostenbelastung durch erhöhten Personalbedarf
- Belastungen durch Vorgaben der Gesundheitsreform einerseits und Tarifabschlüsse andererseits
- Kostenbelastung durch neues Entgeltsystem.