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| Weiterbildung zur „Fachkraft für onkologische Pflege“
Das Klinikum Braunschweig gGmbH bietet als staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte seit Februar 2008 die Fachweiterbildung „Fachkraft für onkologische Pflege“ an. Die Fachweiterbildung richtet sich an Gesundheits- und Krankenpflegekräfte und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte aus dem Bereich der Onkologie und endet mit dem staatlichen Abschluss „Fachkraft für onkologische Pflege“.
Gesetzliche Regelung Geregelt wird die Fachweiterbildung durch das Gesetz über die Berufsbezeichnungen und die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (Berufsbezeichnungs-WeiterbildungsG) vom 16. Dezember 1999 und der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen vom 18. März 2002. Zugangsvoraussetzungen Zugang zur Weiterbildung kann erhalten, wer berechtigt ist, die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/-pfleger zu führen.
Weiterbildungsziele Die Weiterbildung soll Fachpflegekräfte in ihrer Kompetenz weiterbilden, krebskranke Menschen aller Altersstufen in ihren verschiedenen Krankheitsphasen und Krankheitsverläufen zu pflegen. Dabei sollen körperliche, geistige und seelische Bedürfnisse berücksichtigt werden, einschließlich der Beratung der Angehörigen. Sie soll es ermöglichen, geschlechts- und altersspezifische, soziale und ethnologische Unterschiede der Personen, auf die sich die berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen. Form und Dauer der Weiterbildung Die Weiterbildung dauert 2 Jahre und findet berufsbegleitend im Verbund mit anderen Kliniken statt. Der theoretische Unterricht umfasst 720 Stunden Theorie in Form eines vierwöchigen Anfangsblocks und Einzelunterrichtstage à 8 Stunden, vorwiegend donnerstags. Die Aufteilung der Stunden erfolgt in:
Die praktische Weiterbildung findet in Vollzeitbeschäftigung in 6 verschiedenen Fachdisziplinen der Onkologie statt:
Die praktischen Einsatzorte müssen bestimmten Kriterien genügen, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgegeben werden. Interessenten, deren Arbeitgeber noch nicht zum Verbundsystem gehört, müssen diesen Punkt vor Ihrer Bewerbung mit der Lehrgangsleitung besprechen.
Abschluss der Weiterbildung Gemäß § 6 der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen wird die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang durch eine staatliche Abschlussprüfung festgestellt. Sie besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Ist die Prüfung bestanden, so wird die staatliche Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Fachkraft für onkologische Pflege“ erteilt. Der Nachweis der berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung nach dem Alten- und Krankenpflegegesetz (200 Stunden) gilt gemäß des Runderlasses des niedersächsischen Kultusministeriums zur Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter nach dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz (RdErl. D. MK v. 20.4.2005 – 45-80009/10/2/b-3/03 – VORIS 21064-, Punkt 1.1.7) mit Abschluss der Weiterbildung als erbracht. Zulässige Fehlzeiten 10 % in den Praktika
Leistungsnachweise/Prüfungen
Lehrgangskosten Auf Anfrage - bitte klären Sie eine eventuelle Kostenübernahme rechtzeitig mit dem Arbeitgeber. Für Nachfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
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