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Weiterbildung zur „Fachkraft für onkologische Pflege“


Das Klinikum Braunschweig gGmbH bietet als staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte seit Februar 2008 die Fachweiterbildung „Fachkraft für onkologische Pflege“ an.

Die Fachweiterbildung richtet sich an Gesundheits- und Krankenpflegekräfte und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte aus dem Bereich der Onkologie und endet mit dem staatlichen Abschluss „Fachkraft für onkologische Pflege“.


Gesetzliche Regelung

Geregelt wird die Fachweiterbildung durch das Gesetz über die Berufsbezeichnungen und die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (Berufsbezeichnungs-WeiterbildungsG) vom 16. Dezember 1999 und der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen vom 18. März 2002.

Zugangsvoraussetzungen

Zugang zur Weiterbildung kann erhalten, wer berechtigt ist, die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/-pfleger zu führen.



Weiterbildungsziele

Die Weiterbildung soll Fachpflegekräfte in ihrer Kompetenz weiterbilden, krebskranke Menschen aller Altersstufen in ihren verschiedenen Krankheitsphasen und Krankheitsverläufen zu pflegen. Dabei sollen körperliche, geistige und seelische Bedürfnisse berücksichtigt werden, einschließlich der Beratung der Angehörigen. Sie soll es ermöglichen, geschlechts- und altersspezifische, soziale und ethnologische Unterschiede der Personen, auf die sich die berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen.

Form und Dauer der Weiterbildung

Die Weiterbildung dauert 2 Jahre und findet berufsbegleitend im Verbund mit anderen Kliniken statt. Der theoretische Unterricht umfasst 720 Stunden Theorie in Form eines vierwöchigen Anfangsblocks und Einzelunterrichtstage à 8 Stunden, vorwiegend donnerstags.

Die Aufteilung der Stunden erfolgt in: 

  • Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse (160 Unterrichtsstunden)
  • Onkologische Pflege (340 Unterrichtsstunden)
  • Pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften (160 Unterrichtsstunden)
  • Kommunikativer und psychosozialer Bereich (60 Unterrichtsstunden)

Die praktische Weiterbildung findet in Vollzeitbeschäftigung in 6 verschiedenen Fachdisziplinen der Onkologie statt: 

  • 3 Monate in einer inneren Abteilung mit Tumorkranken
  • 3 Monate in einer operativen Abteilung mit Tumorkranken
  • 3 Monate in einer strahlentherapeutischen Abteilung
  • 2 Monate in einer onkologischen Kinderabteilung
  • 2 Monate in einer hämatologischen oder onkologischen Ambulanz oder in einer Tagesklinik
  • 1 Monat in ambulanter oder häuslicher Pflege oder einer Einrichtung der Nachsorge, in einem Hospiz oder in einer Knochenmarktransplantationseinheit

Die praktischen Einsatzorte müssen bestimmten Kriterien genügen, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgegeben werden. Interessenten, deren Arbeitgeber noch nicht zum Verbundsystem gehört, müssen diesen Punkt vor Ihrer Bewerbung mit der Lehrgangsleitung besprechen.

 


Abschluss der Weiterbildung

Gemäß § 6 der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen wird die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang durch eine staatliche Abschlussprüfung festgestellt. Sie besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Ist die Prüfung bestanden, so wird die staatliche Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Fachkraft für onkologische Pflege“ erteilt.

Der Nachweis der berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung nach dem Alten- und Krankenpflegegesetz (200 Stunden) gilt gemäß des Runderlasses des niedersächsischen Kultusministeriums zur Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter nach dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz (RdErl. D. MK v. 20.4.2005 – 45-80009/10/2/b-3/03 – VORIS 21064-, Punkt 1.1.7) mit Abschluss der Weiterbildung als erbracht.

Zulässige Fehlzeiten

10 % in den Praktika
10 % vom Unterricht
 


Leistungsnachweise/Prüfungen

  • Bewertungen in den vorgeschriebenen Einsatzbereichen
  • Klausuren
  • Referate bzw. Hausarbeit
  • Schriftliche Abschlussprüfung
  • Praktische Abschlussprüfung
  • Mündliche Abschlussprüfung

Lehrgangskosten

Auf Anfrage - bitte klären Sie eine eventuelle Kostenübernahme rechtzeitig mit dem Arbeitgeber.

Ein Faltblatt  zum Ausdrucken finden Sie hier als PDF.

Für Nachfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.- Pflegepädagogin Astrid Bödeker
Pädagogische Leitung der Fachweiterbildung
Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
Bildungszentrum
Naumburgstr. 15
38124 Braunschweig
Tel.: 0531 595 40 15
Fax: 0531 595 41 03
E-Mail: a.boedeker@klinikum-braunschweig.de
Sekretariat Tel.: 0531 595 - 40 02 oder -40 03