Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Klinikums.
Grundlage für die Arbeit des Betriebsrates ist das Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG ). Der Betriebsrat wird alle 4 Jahre von den Beschäftigten des Klinikums gewählt. Die letzte Wahl erfolgte 2010. Das Gremium besteht aus 25 Mitgliedern.
Allgemeine Aufgaben
Durch den Betriebsrat werden die Beschäftigten an Entscheidungen im Klinikum beteiligt. Er achtet darauf, daß alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften, Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden und ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten.
Im § 80 Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG ) sind die Arbeitnehmer/Innen betreffende Mitbestimmung und die Beteiligungsrechte für Betriebsräte festgelegt. Der Betriebsrat hat einerseits Überwachungsaufgaben, aber auch Förderungsaufgaben wahrzunehmen.
Die Mitbestimmungsrechte umfassen:
Der Betriebsrat hat als Überwachungsaufgaben darauf zu achten, daß
eingehalten werden.
Unter Förderungsaufgaben sind zu verstehen: