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Institut für Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin

Medizinische Physik

 

Diagnostische Radiologie und Nuklearmedizin sind medizinische Disziplinen, die unter Anwendung elektromagnetischer Strahlung eine Abbildung des menschlichen Körpers, seiner gesunden und erkrankten Organe, ermöglichen.

Die Entwicklung der bildgebenden Diagnostik ist eng mit physikalischen Pionierleistungen verknüpft:

 

  •  1895 entdeckt Wilhelm Conrad Röntgen die später nach ihm benannten Strahlen und bekommt dafür den ersten Nobelpreis für Medizin (1900).
  • Georg de Hevesy entwickelt das Tracer-Prinzip, mit der funktionelle Untersuchungen mit offenen radioaktiven Stoffen (Nuklearmedizin) durchführbar sind, und begründet damit die nuklearmedizinische Diagnostik (Nobelpreis für Chemie 1943).
  • Godfrey Newbold Hounsfield führt eine erweiterte Röntgendiagnostik durch rechnerische Analyse vieler tomographischer Aufnahmen ein. Diese heute als CT (Computertomographie) bezeichnete Untersuchungsverfahren macht bisher nicht beurteilbare Körperhöhlen erstmals sichtbar und diagnostisch beurteilbar (Nobelpreis für Medizin 1979).
  • Paul C. Lauterbur und Peter Mansfield erweitern vor 30 Jahren eine in der Chemie schon länger bekannte Analysemethode (Messung von Kernspinresonanzen in starken Magnetfeldern) auf die Medizin. Dieses bildgebende tomographische Verfahren (MRT) stellt die inneren Organe mit hohem Kontrast dar (Nobelpreis für Medizin 2003).


Die medizinischen Disziplinen Radiologie und Nuklearmedizin leiten sich damit von naturwissenschaftlichen Entdeckungen und Entwicklungen ab und zeigen auch heute noch eine Nähe zu den Grundlagenfächern der Physik und Informationsverarbeitung.


Der Medizinphysiker ist heute vielfältig in den gesamten Bereich der bildgebenden Diagnostik einbezogen. In Zusammenarbeit mit den Ärzten kümmert er sich um den Strahlenschutz, legt er Aufnahmeprotokolle fest, überprüft Gerätefunktionen, sorgt er für eine hohe technische Bildqualität und kümmert sich um die bildgebende EDV. Besondere Bedeutung kommt dabei den Untersuchungstechniken mit ionisierender Strahlung zu.


Das Klinikum Braunschweig hat bereits frühzeitig die Bedeutung einer kontinuierlichen Betreuung von Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin durch die Medizinphysik erkannt. Bereits seit 1973 wird ein hauptamtlicher Medizinphysiker beschäftigt.

 

Ionisierende Strahlung in Umwelt und Medizin


Strahlung, die aufgrund der Energie der Strahlungsteilchen die Fähigkeit besitzt, umgebende Atome und Moleküle zu ionisieren, wird ionisierende Strahlung genannt. Dabei kann es sich um eine Teilchenstrahlung oder Wellenstrahlung handeln. Die Strahlung entsteht entweder bei der Kernumwandlung instabiler Nuklide (Radioaktivität) oder in Strahlungsgeneratoren, wie z.B. der Röntgenröhre.


Damit bietet die Anwendung ionisierender Strahlung - neben dem enorm großen Nutzen für die diagnostische Bildgebung und Therapie - potentiell auch die Möglichkeit gesundheitlicher Risiken. So entstand in den vergangenen Jahrzehnten ein gesetzliches Regelwerk, das darauf bedacht ist, negative gesundheitliche Effekte zu minimieren. Zur Erfüllung dieser Vorgaben ist heute die Zusammenarbeit mit Medizinphysikern (Medizinphysik-Experten) in nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben.


Um die Bedeutung der ionisierenden Strahlung für den Menschen richtig einschätzen zu können, ist die Kenntnis folgender Fakten von Bedeutung: Die ionisierende Strahlung ist keine Erfindung der Zivilisation. Radioaktivität und damit auch radioaktive Strahlung existiert bereits seit der Erdentstehung. Natürliche radioaktive Stoffe befinden im Boden, in der Nahrung, in der Kleidung, im Trinkwasser und gelangen damit regelmäßig in den menschlichen Körper. Kein Lebewesen kann sich der natürlich vorkommenden radioaktiven Strahlung entziehen. Die natürliche Strahlenexposition in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich und beträgt im Mittel ca. 2,4 mSv pro Jahr. Zu der natürlichen Strahlenbelastung kommt noch ein Anteil aus zivilisatorischen Strahlenquellen in Höhe von im Mittel etwa 2,1 mSv/a, der überwiegend durch den Einsatz von medizinischer Bildgebung (etwa 2 mSv/a)bedingt ist.


Solange die Expositionshöhe ionisierender Strahlung gesetzlich festgelegte Grenzwerte nicht überschreitet, gilt das Risiko, an den Folgen einer Strahlenexposition zu erkranken, als vernachlässigbar klein.

 

Schutz der Patienten und deren Angehörigen


Wie bereits erwähnt, werden Patienten, bei der Untersuchung oder Behandlung mittels ionisierender Strahlung einer zusätzlichen Strahlenexposition ausgesetzt. Seit kurzer Zeit veröffentlicht das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter eine Liste von Diagnostischen Referenzwerten. In dieser Liste ist für zahlreiche radiologische Untersuchungen angegeben, welchen Wert die Strahlenexposition (Dosis) im Mittel nicht überschreiten sollte. Dabei kann der individuelle Wert abhängig von Größe und Gewicht merklich variieren.


Der Strahlenschutz im Klinikum Braunschweig ist im Institut für Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin von besonderer Bedeutung. Entsprechend der Größe des Klinikums und des Röntgeninstitutes sind alle Voraussetzungen hinsichtlich personeller und gerätetechnischer Ausstattung sowie organisatorischer Maßnahmen gegeben, um die Anforderungen des Strahlenschutzes qualitätsgesichert zu erfüllen. Im einzelnen sind folgende Aspekte von Bedeutung:

 

  • Personal: Die im Institut tätigen Ärzte und MTAs besitzen je nach Tätigkeitsbereich die Fachkunde im Strahlenschutz für die Bereiche Röntgendiagnostik oder Nuklearmedizin. Mitarbeiter mit besonderer Erfahrung im Strahlenschutz sind als Strahlenschutzbeauftragte für Teilbereiche des Röntgeninstitutes als verantwortlich benannt und von der Aufsichtsbehörde anerkannt.
    Der Leiter des Instituts für Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin ist gleichzeitig Strahlenschutzbevollmächtigter des gesamten Klinikum. Er wird in dieser Position vom Medizinphysiker unterstützt.
  • Gerätetechnische Ausstattung: Durch den umfassenden Einsatz moderner, digitaler Untersuchungsgeräte im Klinikum Braunschweig wird die Strahlendosis bei vielen Untersuchungen gegenüber der vor einigen Jahren deutlich reduziert. Beispiele hierfür sind die diskontinuierliche Durchleuchtung in der Angiographie, die Care-Technik in der Computertomographie zur Anpassung der Strahlendosis an die die individuelle Körperkontur des Patienten und die konsequente Digitalisierung aller Arbeitsplätze mit der Möglichkeit der Nachbearbeitung.


Bitte bedenken Sie, dass eine Untersuchung grundsätzlich das Ziel hat, eine Erkrankung zu erkennen oder auch zu heilen. Kein verantwortungsvoller Arzt wird ohne real existierende Begründung eine Untersuchung anordnen, die zu einer Strahlenbelastung ihres Patienten führt. Im Vordergrund bei allen Untersuchungen steht die Diagnostik, d.h. das Erkennen einer Erkrankung. Und ohne diese Diagnostik kann Ihre Erkrankung zu sehr viel schwerwiegenderen Folgeerkrankungen führen.

 

Schutz des Personals


Personen, die aufgrund ihres Berufes regelmäßig mit ionisierender Strahlung umgehen, werden als beruflich strahlenexponiert bezeichnet. Dazu gehören z.B. Mitarbeiter in Kliniken und Praxen (Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin), aber auch Mitarbeiter in technischen Berufen (z.B. zerstörungsfreie Werkstoffprüfung) oder Flugbegleitpersonal (Stewardessen, Piloten). Diese Personen sind während ihres gesamten Berufslebens potentiell einer erhöhten Exposition durch ionisierende Strahlung ausgesetzt und müssen daher besonders geschützt werden. Angesichts der zunehmenden Verwendung von Strahlungsquellen sind Gesetze und Verordnungen zum Schutz gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlung erlassen worden. Grundlage des Strahlenschutzrechts bildet das Atomgesetz mit den nachrangigen Verordnungen (z.B. Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung).


Beruflich strahlenexponierte Personen dürfen demnach bestimmte Dosisgrenzwerte nicht überschreiten (z.B. 20mSv Ganzkörperdosis pro Jahr). Diese Grenzwerte werden vom Personal des Klinikum Braunschweig bei weitem nicht erreicht. In der Regel wird eine Dosis von 2mSv pro Jahr nicht überschritten. Diese ist u.a. auf die ausgezeichnete berufliche Ausbildung der Mitarbeiter zurückzuführen, die zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ionisierender Strahlung führt.

 

Patienteninformation


Für die detailierte Information des Patienten hat das Bundesamtes für Strahlenschutz eine Informationsbroschüre herausgegeben, die Sie in der Röntgenanmeldung im Klinikum Braunschweig erhalten oder auch hier vom Bfs herunterladen können.


Ansprechpartner:

 

Dr. M. Borowski, Dipl.-Physiker
Telefon:   0531 / 595-2137
Fax:   0531 / 595-2786
Email: m.borowski@klinikum-braunschweig.de

 

Prof. Dr. W. Schörner
Telefon:   0531 / 595-2333
Fax:   0531 / 595-2660
Email: roentgendiagnostik@klinikum-braunschweig.de