![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() Home Für Ärzte Neue Versorgungskonzepte Ambulante Reha |
|||
|
| Sonstige ambulante Rehabilitation
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen Ihnen neue interdisziplinäre Rehabilitationskonzepte für Ihre Patienten vor:
Unser Ziel ist es, wohnortnahe, ergebnisorientierte ambulante Programme anzubieten. Neu ist vor allem die interdisziplinäre ambulante Rückenschmerztherapie, die sich an den erfolgreichen Projekten in Göttingen (GRIPS) und Hamburg (Michel) orientiert. Die Region Braunschweig hat somit eine innovative Versorgungsform mehr. Dieses Angebot möchten wir Ihnen mit dieser Information im Besonderen vorstellen. Die beiden anderen Indikationen dürften Ihnen durch die Vorgaben der AHB bzw. der ambulanten Rehabilitation bekannt sein. Ziele und Inhalt Rückenschmerzen gehören zu den am häufigsten beklagten Beschwerden im Bereich der ärztlichen Versorgung. Dabei hat die Anzahl chronischer Patienten mit langen und schweren Verläufen deutlich zugenommen. Aus diesem Grund hat das Ambulante Therapiezentrum mit Physio- und Sporttherapeuten, Masseuren, Psychologen und ärztlichen Schmerztherapeuten ein komplexes Rehakonzept in Kooperation mit der Taunus BKK erarbeitet. Zielsetzung
Erreicht wird dies durch:
Voraussetzungen Neben der formlosen Verordnung eines Orthopäden, Chirurgen, Allgemeinmediziners oder eines Vertragsarztes mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin oder Chirotherapie ist vor allem ein Eingangs-Assessment entscheidend. Dieses Assessment legt fest, welcher Patient aufgrund seines Chronifizierungsgrades der Rückenbeschwerden welchem Therapiekonzept zugeordnet wird (Modul 1 oder Modul 2). Das Assessment wird durch das Ambulante Therapiezentrum durchgeführt und ist standardisiert. Ausdauer, Eigenmotivation und Eigenverantwortung des Patienten sind wichtige Elemente des Konzeptes und werden eingefordert. Ablauf Zur Erledigung der formellen Angelegenheiten benötigt das Rehabilitationszentrum von Ihnen Das Ambulante Rehazentrum erstellt dann mit dem Patienten den Kostenübernahmeantrag und sendet nach Durchführung das Ergebnis des Assessments und o.g. Unterlagen zur Genehmigung der Kasse zu. Der Eigenanteil des Patienten beträgt 10 %. Voraussetzung für den Kostenübernahmeanspruch des Patienten ist 90 % Teilnahme an den Kurseinheiten. Verordnung für Taunus BKK Verordnung für andere Kassen Zielgruppe
Ansprechpartner Detaillierte Unterlagen zu Indikation und Inhalten des ambulanten Rehabilitationsprogramms erhalten Sie von Dr. Thomas Bartkiewicz, Klinikum Braunschweig, oder Volker Heuzeroth, Taunus BKK. |
|
|