Informationen zur Ausbildung - Gesundheits- und Kinderkrankenpflege


Nach den Vorgaben des Krankenpflegegesetzes erfolgt die Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in in einem theoretischen und einem praktischen Teil, wobei

Der theoretische und praktische Unterricht wird kombiniert an Kurstagen und in Blockunterricht von qualifizierten Mitarbeiterinnen der Kinderkrankenpflegeschule und Dozenten, z.B. von Ärzten des Klinikums, erteilt. Der praktische Teil der Ausbildung findet vorwiegend in den verschiedenen Fachabteilungen der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Städtischen Klinikums Braunschweig statt.

Unterrichtsinhalte:

Theoretischer und praktischer Unterricht Praktische Ausbildung
  • Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften (950 Stunden)

 

  • Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin (500 Stunden)

 

  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften (300 Stunden)

 

  • Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft  (200 Stunden)

zuzügl. 200 Stunden zur Verteilung

I. Allgemeiner Bereich

  • Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege (800 Stunden)
  • Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten (500 Stunden)

II. Differenzierungsbereich

  • Gesundheits- und Krankenpflege
    Stationäre Pflege in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie (700 Stunden)

oder 

  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
    Stationäre Pflege in den Fächern Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie

zuzügl. 500 Stunden zur Verteilung auf die Bereiche I. und II.

Arbeitszeiten:

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden, für Jugendliche 36 Stunden pro Woche. Schicht- und Wochenenddienst sind auch in der Ausbildung obligat.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind ab dem zweiten Ausbildungsjahr 80-120 Stunden im Nachtdienst abzuleisten.