Gesetzlich vorgegeben sind 2.500 Stunden Praxis und 2.100 Stunden Theorie.
Die theoretische Ausbildung wird im Blockunterricht und in wöchentlichen Unterrichtstagen durchgeführt. Überprüfungen in den einzelnen Fächern finden regelmäßig in Form von Tests, Klausuren und Zwischenprüfungen statt.
| Theoretischer und praktischer Unterricht | Praktische Ausbildung |
zuzügl. 200 Stunden zur Verteilung |
I. Allgemeiner Bereich
II. Differenzierungsbereich
oder
zuzügl. 500 Stunden zur Verteilung auf die Bereiche I. und II. |
Prüfung:
Die staatliche Prüfung gliedert sich in den theoretischen, den praktischen und den schriftlichen Teil. Sie wird vor einem Prüfungsausschuss mit einem Medizinalbeamten der Bezirksregierung Braunschweig als Vorsitzendem abgelegt.
Abschluss:
Examen als staatlich anerkannte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Arbeitszeit:
Die durchschnittliche regelmässige Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Sie arbeiten auch in der Ausbildung im Schichtdienst, d. h. Früh- und Spätdienst wechseln sich ab. In der Regel bedeutet jedes zweite Wochenende ein Dienstwochenende. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr werden mindestens 80, höchstens aber 120 Stunden Nachtdienst in Begleitung und unter Aufsicht einer examinierten Krankenpflegekraft absolviert.