Informationen zur Ausbildung

Gesetzlich vorgegeben sind 2.500 Stunden Praxis und 2.100 Stunden Theorie.  

Die theoretische Ausbildung  wird im Blockunterricht und in wöchentlichen Unterrichtstagen durchgeführt. Überprüfungen in den einzelnen Fächern finden regelmäßig in Form von Tests, Klausuren und Zwischenprüfungen statt.

Theoretischer und praktischer Unterricht Praktische Ausbildung
  • Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften (950 Stunden)

 

  • Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin (500 Stunden)

 

  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften (300 Stunden)

 

  • Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft  (200 Stunden)

zuzügl. 200 Stunden zur Verteilung

I. Allgemeiner Bereich

  • Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege (800 Stunden)
  • Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten (500 Stunden)

II. Differenzierungsbereich

  • Gesundheits- und Krankenpflege
    Stationäre Pflege in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie (700 Stunden)

oder 

  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
    Stationäre Pflege in den Fächern Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie

zuzügl. 500 Stunden zur Verteilung auf die Bereiche I. und II.

Prüfung:

Die staatliche Prüfung gliedert sich in den theoretischen, den praktischen und den schriftlichen Teil. Sie wird vor einem Prüfungsausschuss mit einem Medizinalbeamten der Bezirksregierung Braunschweig als Vorsitzendem abgelegt.

Abschluss:

Examen als staatlich anerkannte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Arbeitszeit:

Die durchschnittliche regelmässige Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Sie arbeiten auch in der Ausbildung im Schichtdienst, d. h. Früh- und Spätdienst wechseln sich ab. In der Regel bedeutet  jedes zweite Wochenende ein Dienstwochenende. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr werden mindestens 80, höchstens aber 120 Stunden Nachtdienst in Begleitung und unter Aufsicht einer examinierten Krankenpflegekraft absolviert.