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![]() Home Beruf/Karriere Fort/Weiterbildung Fachweiterbildung für Leitungsaufgaben in der Pflege (FLP) |
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| Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
Informationen über den Weiterbildungslehrgang "Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege" (FLP) an der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte für Pflegefachkräfte des Städtischen Klinikums Braunschweig gGmbH: Neben fachlicher Kompetenz bedarf es zur Leitung von Stationen, Wohnbereichen und ambulanten Pflegeeinrichtungen zunehmend sozialer und kommunikativer Kompetenzen, um den Anforderungen nach Teamarbeit, Beratung von Mitarbeitern, Patienten und Angehörigen nachkommen zu können. Hinzu kommt die Erfordernis zu planen und zu organisieren, auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernis. Der Lehrgang zur „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“ soll auf diese vielfältigen und komplexen Aufgaben vorbereiten. Die Inhalte der Weiterbildung greifen diese Vielfalt auf, wobei die inhaltliche Gestaltung nach den Vorgaben der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen richtet: Weiterbildungsziele Die Weiterbildung soll zur Wahrnehmung der Aufgaben einer leitenden Fachkraft einer Station oder eines Wohnbereiches sowie zur Wahrnehmung der Aufgaben einer verantwortlichen Pflegefachkraft in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen befähigen. Sie soll es ermöglichen, geschlechts- und altersspezifische, soziale und ethnologische Unterschiede der Personen, auf die sich die berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen. Lehrgangskonzept Den Stationsleitungen werden die Themenbereiche Managementkompetenz und Leitungskompetenz vermittelt, die genauen Inhalte sind der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen, Anlage 1/G zu entnehmen. Die Auswahl der Dozentinnen und Dozenten erfolgt vor dem Hintergrund ihrer fachlichen Kompetenz, wobei auch methodisch-didaktische Fähigkeiten berücksichtigt werden.
Gesetzliche Regelungen
Geregelt wird die Fachweiterbildung durch das Gesetz über Berufsbezeichnung und die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (Berufsbezeichnungs- und WeiterbildungsG) vom 16. Dezember 1999 und der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen vom 18. März 2002.
Zugangsvoraussetzungen
An der Weiterbildung kann teilnehmen wer berechtigt ist, die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Hebamme/Entbindungshelfer, Altenpfleger/in (Abschluss einer landesrechtlich geregelten Altenpflegeausbildung) zu führen.
Form und Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung dauert ca. 24 Monate/2 Jahre (je nach Prüfungstermin) und findet berufsbegleitend im Verbund mit anderen Kliniken/Pflegeheimen statt.
Der theoretische Unterricht ist auf drei- und zweiwöchige Blockwochen, einem einwöchigen Abschlussblock und Prüfungstage (bis zu 3 Tagen) verteilt.
Praktika
Die Praktika dauern insgesamt 5 Monate; Teilnehmer/innen, die in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis stehen, haben davon mindestens 5 Wochen außerhalb der Einrichtung in der sie beschäftigt sind, abzuleisten.
Abschluss der Weiterbildung
Gemäß § 6 der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen wird die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang durch eine staatliche Abschlussprüfung festgestellt.
Der Nachweis der berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung nach dem Alten- und Krankenpflegegesetz (200 Stunden) gilt gemäß des Runderlasses des niedersächsischen Kultusministeriums zur Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter nach dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz (RdErl. D. MK v. 20.04.2005 – 45-80009/10/2/b-3/03 – VORIS 21064-, Punkt 1.1.7) mit Abschluss der Weiterbildung als erbracht.
Zulässige Fehlzeiten
10 % vom Unterricht
Leistungsnachweise/Prüfungen
Die Ausstellung der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung ist gebührenpflichtig.
Lehrgangskosten
3.900,00 Euro
Bewerbungsunterlagen
Sollten eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer eine Mentoren-/Praxisanleiterausbildung oder eine andere Fachweiterbildung absolviert haben, so können auf Antrag bis zu 160 Stunden des ersten Blockes der Fachweiterbildung FLP erlassen werden. Bitte lesen Sie dazu „Anerkennung anderer Weiterbildungen auf die Fachweiterbildung Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“.
Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
Für Nachfragen steht Ihnen gern zur Verfügung:
Kirsten Kohlhaw
Sekretariat
Telefon: 0531/595-4002 oder –4003
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