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| Das Sozialpädiatrische Zentrum - AufgabenDie Behandlung und Rehabilitation chronisch kranker und behinderter Menschen liegt in Deutschland primär in den Händen niedergelassener Ärzte, Psychologen, Heilpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie bei den Akutkrankenhäusern. Versorgungsdichte und Versorgungsqualität werden einerseits markwirtschaftlich von Angebot und Nachfrage, aber auch durch Zulassungsbeschränkungen, Bedarfpläne und Budgets geregelt. Wenn ein Bedarf regional nicht gedeckt ist, können speziell ausgebildete Ärzte an Kliniken und besondere Institutionen zur Mitbehandlung ermächtigt werden. Zu diesen Institutionen gehören die Sozialpädiatrischen Zentren. Deren Aufgabe ist es, behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder unter besonderer Berücksichtigung psychologischer Aspekte zu behandeln (§ 119 SGB 5). Zuvor muss der behandelnde Haus- oder Kinderarzt aber festgestellt haben, dass hierzu eine besondere Notwendigkeit besteht, weil die Behandlungsmöglichkeiten an anderer Stelle ausgeschöpft sind. Das Sozialpädiatrische Zentrum in Braunschweig erhielt 1985 eine Ermächtigung zur Diagnostik, Beratung und Einleitung von Therapiemaßnahmen bei entwicklungsgestörten und behinderten Kindern auf Überweisung niedergelassener Arzte. Das Sozialpädiatrische Zentrum Braunschweig ist eine selbständige Abteilung der Kinderklinik. Schwerpunkt ist die Diagnostik und Beratung, auch die ärztliche Therapie, während Förderung sowie nichtärztliche Therapien in den meisten Fällen in den Händen niedergelassener Therapeuten bleibt. Wir sehen Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche, gelegentlich auch junge Erwachsene. Folgende Krankheiten - oder auch der Verdacht des Vorliegens einer solchen - können Anlass zur Behandlung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum sein:
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