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Ambulantes REHA-Zentrum: Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)


Die ambulante Rehabilitation / EAP ist eine Komplextherapie aus Krankengymnastik, Physikalischer Therapie und Medizinischer Trainingstherapie nur für Versicherte der Berufsgenossenschaften und privaten Krankenkassen.

Indikationen für den Einsatz der ambulanten Rehabilitation / EAP sind bestimmte degenerative Veränderungen und - konservativ oder operativ versorgte Unfallverletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Die intensiven Therapiemaßnahmen an vier bis sechs Tagen in der Woche ermöglichen ein optimales funktionelles Ergebnis in kürzester Zeit.

Leistungen im orthopädisch-traumatologischen Bereich der erweiterten ambulanten Physiotherapie werden nur bei Vorliegen der folgenden Indikationen anerkannt:

1. Wirbelsäulensyndrome mit erheblicher Symptomatik bei

  • frischem nachgewiesenen Bandscheibenvorfall (auch postoperativ) und/oder Protrusionen mit radikulärer, muskulärer und statischer Symptomatik
  • nachgewiesenen Spondylolysen und Spondylolisthesen mit radikulärer, muskulärer und statischer Symptomatik
  • instabile Wirbelsäulenverletzungen im Rahmen der konservativen und/oder postoperativen Behandlung mit muskulärem Defizit und Fehlstatik
  • lockere korrigierbare thorakale Scheuermann-Kyphose < 50° nach Copp

2.  Operation am Skelettsystem

  • posttraumatische Osteosynthesen
  • Osteotomien der großen Röhrenknochen

3. Prothetischer Gelenkersatz bei Bewegungseinschränkungen und/oder muskulärem Defizit

  • Schulterprothesen
  • Knieendoprothesen
  • Hüftendoprothesen

4.  Operativ oder konservativ behandelte Gelenkerkrankungen (einschließlich Instabilitäten)

  • Kniebandrupturen (Ausnahme isoliertes Innenband)
  • Schultergelenkläsionen, insbesondere nach operativ versorgter Bankard-Läsion, Rotatorenmanschettenruptur, schwere Schultersteife (frozen sholder), Impingement-Syndrom, Schultergelenkluxation, tendinosis calcarea, periarthritis humero-scapularis (PHS)
  • Achillessehnenrupturen und Achillessehnenabriss

5.  Amputationen

Vor Beginn der Therapie ist eine Zusage der Kostenübernahme durch die Kostenträger notwendig. Dies erledigen wir gerne für Sie!